Prüfungen
Abnahmeprüfungen
Laut AM-VO ist nach §7 eine Abnahmeprüfung durchzuführen (auszug AM-VO):
- Krane einschließlich Ladekrane auf Fahrzeugen, ausgenommen schienengebundene und nicht schienengebundene Fahrzeugkrane (Mobilkrane), Turmdrehkrane,
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sonstige kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, die vor der Verwendung eingebaut oder montiert werden müssen,
- durch mechanische oder elektronische Führungs- bzw. Leitsysteme geführte Regalbediengeräte,
- Fahrzeughebebühnen,
- auf Fahrzeugen aufgebaute Ladebordwände,
- kraftbetriebene Anpassrampen,
- fest montierte Hubtische zur ausschließlichen Beförderung von Gütern mit einer Tragfähigkeit über 10 kN oder wenn eine Hubhöhe über 2 m erreicht werden kann,
- Arbeitskörbe für Krane, Hubstapler und mechanische Leitern, wenn die Verwendung vom Hersteller oder Inverkehrbringer des Kranes, Hubstaplers oder der mechanischen Leiter nicht vorgesehen ist,
- Arbeitsmittel, die vor der Verwendung am Einsatzort aus Einzelteilen zusammengebaut oder an Teilen der Umgebung, wie Gebäuden, montiert werden müssen, zum Heben von ArbeitnehmerInnen oder von Lasten und ArbeitnehmerInnen (zB Fassadenbefahrgeräte, Mastkletterbühnen, Bauaufzüge mit Personenbeförderung, Einrichtungen zur Beförderung von ArbeitnehmerInnen im Schornsteinbau),
- kraftbetriebene Türen und Tore, einschließlich solcher von Fahrzeugen,
- Tore, die sich nach oben öffnen, mit einer Torblattfläche über 10 m²,
- Bagger und Radlader zum Heben von Einzellasten, die vom Hersteller oder Inverkehrbringer für diese Verwendung nicht vorgesehen sind,
- fahrbare und verfahrbare Hängegerüste,
- Förderanlagen für Untertagebauarbeiten (zB Schachtbefahrungsanlagen, Schrägaufzüge).
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Für Abnahmeprüfungen sind heranzuziehen:
- Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) einschlägiger Fachrichtung im Rahmen ihrer Befugnisse.
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- vor Ort besichtigung mit kompletter Funktionsprüfung aller Sicherheitseinrichtungen, Sichtprüfung der korrekten Montage und Prüfung aller erfoderlichen Unterlagen der Anlage und Prüfung der Einhaltung der einschlägigen Normen
- Ausstellen des Abnahmebefundes
- Ausstellung Prüfbuch
Bei unterschiedlichen Arbeitsmittel wird immer die jeweils passende Norm herangezogen, z.B. Toren und Schranken wird die ÖNORM EN 12453 herangezogen.
Gerne beraten wir Sie auch bei sonderfällen. Rufen Sie uns einfach an!
Nach Abschluß der beschriebenen Vorarbeiten und erfolgter Ausführung der Anlage ist die gesetzlich vorgeschriebene Abnahmeprüfung durchgeführt.
Durch eine vorausgegangene Zusammenarbeit unseres Teams mit Ihnen ist eine rasche Abwicklung der Überprüfung der Anlage und der dazugehörigen Unterlagen sichergestellt und eine prompte Ausstellung der erforderlichen Befunde möglich.
AM-VO i.d.g.F.: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20000727